Traumapädagogik / Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT)
Die psychosoziale Versorgung traumatisierter Menschen wird in
erheblichem Ausmaß durch Berufsgruppen mit Fachschul-,
Fachhochschul- und Hochschulabschlüssen geleistet. Mit der
Einführung der Zusatzqualifikation "Traumapädagogik und
Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT
/Fachverband Traumapädagogik, vorher BAG-TP) wurden im Jahr
2010 Qualitätsstandards in der psychosozialen Versorgung
traumatisierter Menschen etabliert.
Seit Anfang 2017 liegt eine überarbeitete Form des Curriculums vor,
das nach einer Basis integrativer Inhalte eine Vertiefung in einem
und/oder beiden Strängen "Traumapädagogik" und/oder
"Traumazentrierter Fachberatung" vorsieht. Ein Abschluss kann in
einem oder beiden Schwerpunkten erworben werden.
Das neue Curriculum
"Traumapädagogik / Traumazentrierte Fachberatung
(DeGPT/Fachverband Traumapädagogik, vorher BAG-TP)" kann ab
2019 auch am SWK-Chemnitz e.V. absolviert werden.
Voraussetzungen für den Zertifikatserwerb in Deutschland:
nach den Empfehlungen der DeGPT und Fachverband Traumapädagogik:
- Bei Einfachabschluss Voraussetzung für die Zertifizierung ist
eine Projektvorstellung und eine anonymisierte Fallvorstellung
(beides jeweils mündlich und schriftlich).
Die schriftliche Dokumentation der Fallvorstellungen und Projekte ist entlang eines von den Instituten vorgegebenen Schemas vorzunehmen. Die Fallvorstellung und das Projekt der KandidatInnen sind durch ein Originaldokument zu belegen (z. B. Video- oder Tonbandaufnahme, Zeichnungen, Tagebuchnotizen o. ä. der KlientInnen). - Bei Doppelabschluss Identisch mit Einfachabschluss, aber: Als Voraussetzung für die Zertifizierung kann in diesem Fall das Projekt für den zweiten Schwerpunkt entfallen. Es muss jedoch eine umfangreiche Falldarstellung angefertigt werden, die dem Setting des zusätzlichen Weiterbildungsschwerpunktes entspricht (ebenfalls schriftlich und mündlich entlang eines Schemas und durch Originaldokumente belegt).
- Regelung zum Zertifikat:
Hinsichtlich des Zertifikates, das TeilnehmerInnen am Ende der Weiterbildung erhalten, gelten folgende Regelungen:
- TeilnehmerInnen, die einen Einzelabschluss erwerben (im
Schwerpunkt TP oder TZFB), erhalten ein Zertifikat, in dem
dieser Schwerpunkt ausgewiesen ist, also entweder:
- Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung,
Schwerpunkt Traumapädagogik (DeGPT/FVTP) oder - Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung,
Schwerpunkt Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP).
- Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung,
- Bei TeilnehmerInnen, die zunächst einen Einzelabschluss erwerben (im Schwerpunkt TP oder TZFB) und die danach den zweiten Einzelabschluss im anderenSchwerpunkt anstreben, wird die Urkunde des Einzelabschlusses gegen die des Doppelabschlusses ausgetauscht (beide Schwerpunkte sind in einer Abschlussurkunde dokumentiert). Für den Zertifikatserwerb ist die weiter oben genannte, gesonderte Prüfungsleistung für den Doppelabschluss zu erbringen.
- TeilnehmerInnen, die zunächst einen Einzelabschluss erwerben (im Schwerpunkt TP oder TZFB), danach den zweiten Einzelabschluss im anderen Schwerpunkt anstreben und die hierzu ausdrücklich zwei getrennte Zertifikate wünschen(also kein Zertifikat, das beide Abschlüsse gemeinsam ausweist), müssen in jedem der beiden Schwerpunkte die volle Prüfungsleistung erbringen, d. h. die weiter oben beschriebene, gesonderte Prüfungsleistung für den Doppelabschluss gilt in diesem Falle nicht.
- TeilnehmerInnen, die ein sog. integriertes Curriculum absolvieren, das beide Einzelabschlüsse zugleich beinhaltet (Schwerpunkt TP und Schwerpunkt TZFB), erhalten am Ende der Weiterbildung ein Zertifikat, das diesen Doppelabschluss dokumentiert (beide Schwerpunkte sind in einer Abschlussurkunde niedergelegt). Für den Zertifikatserwerb ist die weiter oben genannte, gesonderte Prüfungsleistung für den Doppelabschluss zu erbringen.
- TeilnehmerInnen, die einen Einzelabschluss erwerben (im
Schwerpunkt TP oder TZFB), erhalten ein Zertifikat, in dem
dieser Schwerpunkt ausgewiesen ist, also entweder:
Hier geht es zum neu gestalteten Angebot ab November 2019:
Übersicht der aktuellen Module zum Curriculum:
Module |
Inhalte |
Ges.-UE |
1 | Theoretische Grundlagen |
20
|
2 | Entwicklungsangepasste Techniken zur Stabilisierung und Affektregulation | 20 |
3A | Modul Selbstfürsorge | 10 |
3 | Praxis und Selbstreflexion | 8 |
4 | Traumaverarbeitung und Integration in beraterischen und pädagogischen Kontexten, Reflexion und Supervision, rechtliche Aspekte | 46 |
4A | Reflexion und Supervision | 16 |
5 | Spontaner Traumaverarbeitungsprozess und theoretische Basisstrategien, Supervision |
32
|
6 | Übertragung und Gegenübertragung, Reflexion der eigenen Rolle, Supervision |
8
|
7 | Supervision und Abschlusskolloquium (einschließlich 6 h Anfertigung der Abschlussarbeit). |
4+6
|
Der Gesamtumfang des Ausbildungsangebotes beträgt 156 + 24 UE. |
Eine detaillierte Übersicht zu den Inhalten der Module des Curriculums ist derzeit in der Überarbeitung und wird in Kürze hier veröffentlicht.
Über die jeweils aktuellen Kosten der Module informieren Sie sich bitte im Anmeldeformular.
Letzte Aktualisierung: 13.01.2022 |
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